Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Beratung von erbrechtlichen Fragestellungen und der schriftlichen Abhandlung von Verlassenschaften. Das Erbrecht regelt allgemein, was nach dem Tod einer Person mit ihren Vermögenswerten und Verbindlichkeiten geschieht. Die Erbfolge in Österreich ist gesetzlich geregelt. Wenn eine Person stirbt und kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Wir beraten und begleiten Sie bei der vorweggenommenen Erbfolge (zB der Übertragung Ihres Hauses/Wohnung oder Unternehmens), bei der Erstellung einer letztwilligen Verfügung (zB einem Testament oder Erbvertrag), bei der Übernahme der gesamten schriftlichen Abhandlung der Verlassenschaft für die Erben bis zur Einantwortung durch das Gericht und der gerichtlichen sowie außergerichtlichen Vertretung in Erbstreitigkeiten.

Wichtige Bereiche des Erbrechts und der Verlassenschaftsabhandlung:

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer das Vermögen einer verstorbenen Person erbt, wenn keine letztwillige Verfügung vorliegt. Dabei sind grundsätzlich die nächsten Angehörigen der verstorbenen Person erbberechtigt. Die gesetzliche Erbfolge kann jedoch durch eine letztwillige Verfügung geändert werden, zB durch ein Testament oder einen Erbvertrag. In diesem Fall können Personen, die sonst nicht erbberechtigt wären, als Erben eingesetzt werden oder es kann bestimmt werden, dass bestimmte Erben einen höheren Anteil am Erbe erhalten sollen. Um späteren Streitigkeiten vorzubeugen, sollten dabei die Bestimmungen des Pflichtteilsrechts genau beachtet werden. Die gesetzliche Erbfolge entspricht oft nicht den Vorstellungen des Erblassers. Wer also sicherstellen möchte, dass sein Vermögen nach seinem Willen verteilt wird, sollte unbedingt eine letztwillige Verfügung, wie zB ein Testament oder einen Erbvertrag, errichten.

Testamente

Ein Testament ist eine wichtige juristische Dokumentation, die den letzten Willen einer Person enthält. Es ermöglicht einer Person, ihre Besitztümer und ihr Vermögen nach ihrem Tod zu verteilen. Die Erstellung eines Testaments ist gesetzlich geregelt und es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Testament rechtsgültig ist. Dabei wird insbesondere in das eigenhändige, das fremdhändige, das öffentliche und das Nottestament unterschieden. Zudem haben bestimmte Verwandte des Verstorbenen einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser Anspruch kann üblicherweise nicht durch den Willen des Verstorbenen beseitigt werden. Schließlich kann das Testament im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte registriert und damit dessen Beachtung im Verlassenschaftsverfahren sichergestellt werden.

Verlassenschaftsabhandlung

Die Verlassenschaftsabhandlung bezieht sich auf die Verwaltung und die Abhandlung des Nachlasses eines Verstorbenen. Die Abwicklung eines Nachlasses beginnt in der Regel nach dem Tod des Erblassers und umfasst eine Reihe von rechtlichen Schritten, um sicherzustellen, dass der Nachlass ordnungsgemäß abgewickelt wird und die Erben ihren Erbanteil erhalten. Für die Abwicklung der Verlassenschaft wird zunächst ein Notar als sogenannter Gerichtskommissär eingesetzt, dem per Gesetz bestimmte Aufgaben der Abhandlung übertragen sind. Dabei steht es den Erben jedoch auch frei, selbst eine Person als Vertreter und Abwickler im schriftlichen Wege, zB einen Rechtsanwalt, zu betrauen und zu beauftragen. Wir übernehmen für Sie die rechtskundige Abhandlung und helfen Ihnen, den letzten Willen des Verstorbenen für die Erben professionell umzusetzen.

Erbstreitigkeiten

Erbstreitigkeiten sind in Österreich nicht ungewöhnlich und können zu langwierigen und komplexen Gerichtsverfahren führen. Diese entstehen üblicherweise dann, wenn sich die Erben nicht einig sind, wer welchen Anteil am Nachlass erhalten soll oder wenn es Zweifel an der Gültigkeit des Testaments gibt. Die häufigsten Ursachen für Erbstreitigkeiten sind Unklarheiten im Testament, Zweifel an der Rechtsgültigkeit des Testaments, die Vereitelung des letzten Willens des Verstorbenen durch potentielle Bedachte, unbeachtete Pflichtteilsansprüche und sonstige Divergenzen zwischen den Erben.

Insgesamt ist das Erbrecht ein umfangreiches und komplexes Rechtsgebiet. Wir als professionelle Dienstleister helfen Ihnen in diesem Fachgebiet, Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und vertreten Sie bei Streitigkeiten über das Erbe sowie der Abhandlung der Verlassenschaft kompetent.

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