Für eine erste kompetente Einschätzung Ihres Anliegens, Projekts oder Problems bieten wir in unserer Kanzlei oder per Videokonferenz jederzeit eine juristische Erstberatung an. Dabei haben Sie im Ausmaß von bis zu einer Stunde die Möglichkeit, uns Ihr Anliegen, Projekt oder Problem näher zu schildern und uns sowie unser Leistungsangebot, besser kennenzulernen. Die Erstberatung kostet derzeit EUR 150,00 zzgl. USt für die volle Stunde und reduziert sich bei kürzerer Beratung entsprechend. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, reichen wir diese Leistung gerne für Sie ein und Sie erhalten, je nach Rechtsschutzversicherung, einen Teil oder auch die gesamten Kosten rückerstattet. Sie bekommen dadurch eine erste professionelle Einschätzung der rechtlichen Sachlage, wir geben Ihnen Empfehlungen für weitere Schritte und zeigen unverbindlich auf, wie wir Sie bei der Umsetzung des Anliegens/Projekts bzw der Lösung Ihres Problems konkret unterstützen können. Sofern wir Sie bereits im Erstgespräch überzeugen konnten, stimmen wir gemeinsam mit Ihnen das entsprechende Mandat inklusive einer Kostenschätzung genau ab.
Für uns als professioneller Dienstleister der Rechtsberatung ist eine klare und verständliche Aufklärung über unser Honorar und die mit Ihnen hierzu getroffene Vereinbarung besonders wichtig. Im Allgemeinen gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung. Demnach können erbrachte Leistungen auf Basis eines Pauschalhonorars, eines Zeithonorars oder eines tarifmäßigen Honorars vereinbart und abgerechnet werden.
Bei einem Pauschalhonorar wird für einen genauen Leistungskatalog im Vornherein ein bestimmtes Honorar vereinbart. Diese Form der Honorarabrechnung ist jedoch nur dann möglich, wenn der erforderliche Leistungsumfang bereits vorab bestimmt werden kann. Der Vorteil dieses Honorarsystems für Sie als Kunde ist, dass die tatsächliche Höhe des späteren Honorars von Anfang an bekannt ist. Hauptanwendungsfall für ein Pauschalhonorar sind bestimmte Vertragstypen, deren Prüfung und Abwicklung sowie bestimmte Prozessabschnitte.
Bei einem Zeithonorar wird ein vereinbarter Stundensatz den erbrachten Verrechnungseinheiten gegenübergestellt und abgerechnet. Der angesetzte Stundensatz richtet sich dabei primär nach der Art des konkreten Mandats/Auftrags, dessen Umfang und einem allfälligen Haftungsrisiko. Der Vorteil dieses Honorarsystems für Sie als Kunde ist, dass Sie jede einzelne Minute der erbrachten Leistungen unserer Kanzlei aus der Leistungsaufstellung genau ersehen und nachvollziehen können. Hauptanwendungsfall für ein Zeithonorar sind die verschiedensten Beratungsleistungen, diverse Vertragstypen und deren Prüfung sowie bestimmte vorprozessuale Leistungen und Prozessabschnitte.
Bei einer Tarifabrechnung werden Honorare und Auslagen gemäß den Autonomen Honorarrichtkriterien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, deren konkretisierenden Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes oder des Notariatstarifgesetzes nach dem Stand ihrer letzten Verlautbarung abgerechnet. Der Vorteil dieses Honorarsystems für Sie als Kunde ist, dass die Abrechnung auf Basis eines offiziell beschlossenen und verlautbarten Tarifsystems erfolgt. Das RATG ist insbesondere auf anwaltliche Leistungen im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren zugeschnitten und wird auch der gerichtliche Kostenersatz des unterlegenen Prozessgegners auf dieser Grundlage errechnet.