Immobilien- und Liegenschaftsrecht

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der rechtlichen Beratung und Begleitung von Privatpersonen und Unternehmen im Immobilien- und Liegenschaftsrecht. Dieses umfasst verschiedene Bereiche des Rechts, die sich mit der Nutzung, dem Besitz, dem Kauf, dem Verkauf und der Vermietung von Immobilien und Liegenschaften beschäftigen. Wir erstellen und prüfen für Sie sämtliche Verträge des Immobilien- und Liegenschaftsrechts, insbesondere Kauf-, Tausch-, Schenkungs-, Bau-, Bauvertrags-, Bauträger-, Wohnungseigentums-, Options-, Teilungs-, Fruchtgenuss-, Wohnrechts-, Miet-, Pacht- und sonstige Dienstbarkeitsverträge. Zudem übernehmen wir die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in diesbezüglichen Streitigkeit sowie die treuhändige und grundbuchrechtliche Abwicklung der entsprechenden Transaktionen.

Wichtige Bereiche des Immobilien- und Liegenschaftsrechts

Kauf und Verkauf von Immobilien

Ein wichtiger Aspekt des Immobilienrechts ist der Kauf und Verkauf von Immobilien. Hierzu gehören insbesondere die Erstellung von Kaufverträgen, die Überprüfung von Titel und Eigentumsrechten sowie die Abwicklung von Transaktionen. Bei der Durchführung von Immobilientransaktionen sind oft auch Steuer- und Finanzierungsfragen zu beachten und fungieren wir als zuverlässiger Treuhänder für die Grundbuchseingabe sowie der Vermögensverschiebung.

Mietrecht

Ein weiteres Feld des Immobilienrechts betrifft das Mietrecht, welches insbesondere die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern umfasst. Es regelt unter anderem die Höhe der Miete, die Dauer des Mietvertrags, die Kündigungsmöglichkeiten und die Wartungspflichten. Wir helfen Vermietern und Mietern ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und durchzusetzen.

Baurecht

Das Baurecht bildet ebenfalls einen Teil des Immobilienrechts. Es regelt die Planung, den Bau und die Nutzung von Gebäuden, umfasst unter anderem Baugenehmigungen, Bauvorschriften, Haftungsfragen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben. Wir beraten und unterstützen Bauunternehmen und Bauherren bei Fragestellungen des Baurechts und der Umsetzung bzw Durchsetzung ihrer Projekte.

Nachbarschaftsrechte

Das Nachbarschaftsrecht gehört ebenfalls zum Immobilienrecht und befasst sich mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Grundstücken und Immobilien durch Nachbarn. Es umfasst unter anderem Fragen des Lärmschutzes, des Grenzabstands und des Baumschnitts. Wir beraten Sie als Nachbarn in Konfliktsituationen und erarbeiten Lösungen für Ihre Probleme.

Zwangsvollstreckungsrechte

Das Zwangsvollstreckungsrecht betrifft auch die Zwangsvollstreckung von Immobilien, zB bei einer Zwangsversteigerung oder einer Zwangsräumung, wie dem Mietzins- und Räumungsverfahren. Wir beraten und unterstützen Schuldner und Gläubiger bei der Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder deren Abwehr.


Das Immobilien- und Liegenschaftsrecht ist ein äußerst komplexes Rechtsgebiet, das viele verschiedene Bereiche des Rechts umfasst. Wir als professionelle Dienstleister helfen Ihnen in diesem Fachgebiet, Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und Sie bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit dem Immobilien- und Liegenschaftsrecht zu unterstützen.

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