Wir beraten und erstellen für Sie präzise individuelle Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, mit denen Sie sowohl rechtssicher den Fall der Entscheidungsunfähigkeit absichern und eine oder mehrere selbst gewählte Person(en) für Ihre Vertretung einsetzen, als auch bestimmte medizinische Behandlungsmaßnahmen ausdrücklich wünschen oder ablehnen können.
Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument für jeden, der für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit vorsorgen möchte. Mit dieser wird eine Person des Vertrauens bevollmächtigt, im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit Entscheidungen zu treffen und für Sie zu handeln. Inhaltlich sollte die Vorsorgevollmacht präzise und umfassend ausgestaltet sein, um mögliche Konflikte und Missverständnisse zu vermeiden. Zudem kann die Vorsorgevollmacht im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert und damit jedenfalls aufgefunden werden. Insgesamt ist die Vorsorgevollmacht ein wichtiges Instrument für Ihre persönliche Vorsorge, um im Ernstfall abgesichert zu sein.
Eine Erwachsenenvertreterverfügung ermöglicht es Ihnen, eine Vertrauensperson zu benennen, die im Falle der Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit Ihre Interessen wahrnimmt oder auch eine bestimmte Person von der Bestellung als Erwachsenenvertreter ausschließt. Diese Verfügung umfasst nicht die gleichen Rechte und Pflichten wie eine Vorsorgevollmacht und kann daher getrennt oder gemeinsam mit einer Vorsorgevollmacht errichtet, angeordnet und ebenfalls im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert werden.
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen im Falle ihrer Entscheidungsunfähigkeit ergriffen werden sollen. Eine Patientenverfügung kann beispielsweise festlegen, dass lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung im Falle einer schweren Erkrankung oder Verletzung nicht gewünscht sind. Die Verfügung kann aber auch andere medizinische Maßnahmen wie Schmerzbehandlungen oder palliative Versorgung regeln. Zudem besteht die Möglichkeit, die Patientenverfügung im Patientenverfügungsregister der Österreichischen Rechtsanwälte zu registrieren und damit sicherzustellen, dass diese im Anwendungsfall auch aufgefunden wird.