Zivil- und Zivilverfahrensrecht

Unsere Kanzlei berät Sie kompetent im Bereich des allgemeinen Zivilrechts und unterstützt Sie bei der gerichtlichen sowie außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Das Zivilrecht ist ein Teil des Privatrechts und umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen Personen, juristischen Personen und anderen Rechtssubjekten. Es regelt insbesondere die Rechte und Pflichten der Parteien bei Verträgen, Delikten und anderen zivilrechtlichen Handlungen. Wir erstellen und prüfen für Sie sämtliche Verträge des Zivilrechts und übernehmen Ihre professionelle Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten. Dabei setzen wir Ihre gewährleistungs-, schadenersatz-, und vertragsrechtlichen Ansprüche konsequent durch oder wehren entsprechende unberechtigte Forderungen entschieden ab.

Wichtige Bereiche des Zivil- und Zivilverfahrensrechts:

Vertragsrecht

Ein wichtiger Bereich des Zivilrechts ist das Vertragsrecht. Hier werden die Voraussetzungen für den Abschluss von Verträgen, die Arten von Verträgen sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Im Vertragsrecht gibt es verschiedene Arten von Verträgen, die sich durch ihre besonderen Eigenschaften und Anforderungen auszeichnen. Dabei ist es wichtig, dass Verträge klar und eindeutig formuliert sind, um Missverständnisse und spätere Konflikte zu vermeiden.

Schadenersatzrecht

Ein weiteres wichtiges Gebiet des Zivilrechts ist das Schadenersatzrecht. Es regelt die Verpflichtung eines Schädigers, einem Geschädigten den durch seine schädigende Handlung entstandenen Schaden zu ersetzen. Dabei können Schäden an Sachen, Personen oder Vermögenswerten entstehen. Daneben finden sich auch besondere Bestimmungen des Schadenersatzrechts im Bereich des Produkthaftungsrechts oder des Arzthaftungsrechts.

Gewährleistungsrecht

Beim Gewährleistungsrecht handelt es sich um Vorschriften zum Schutz des Käufers im Falle von Mängeln an einer gekauften Ware im Zeitpunkt der Übergabe. Gegenüber Verbrauchern sind hierbei auch die besonderen Vorschriften des Konsumentenschutzgesetzes und zahlreicher weitere Sondergesetze anwendbar. Aber auch Unternehmer haben auf diverse Sonderregelungen, wie zB der Rügeobliegenheit und allfälliger zulässiger Fristverkürzungen zu achten.

Erbrecht

Im Erbrecht geht es um die Übertragung des Vermögens einer verstorbenen Person auf die Erben. Hierbei werden Fragen wie die Erbfolge, die Testamentsgestaltung und die Pflichtteilsansprüche geregelt. Näheres finden Sie unter unserem besonderen Fachbereich Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen.

Familienrecht

Im Familienrecht geht es um die Rechtsbeziehungen innerhalb der Familie. Hierzu gehören beispielsweise das Ehe- und Scheidungsrecht, das Unterhaltsrecht, das Sorgerecht und das Adoptionsrecht.
Insgesamt ist das Zivilrecht ein umfangreiches und komplexes Rechtsgebiet, das viele Bereiche des täglichen Lebens betrifft. Wir als professionelle Dienstleister helfen Ihnen in diesem Fachgebiet, Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und Sie bei der Lösung von Problemen bzw der Umsetzung von Projekten im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Ansprüchen und bei Verfahrensfragen zu unterstützen.

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